Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) drei Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erlassen.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Dicken Bohnen und Erbsen sowie gegen Blattläuse an Salate und Endivien im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2024 eingesetzt werden. Für den Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren an Möhren gilt die Notfallzulassungen für PRIMOR G zwischen dem 25. April und dem 22. August 2024.
Weitere Informationen zu dieser bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.