Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Asulox (Wirkstoff: Asulam) erteilt.
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Herbizid Asulox gegen Unkräuter und hierbei insbesondere gegen Knöterich- und Kreuzkraut-Arten bei der Saatguterzeugung von Spinat eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung für Asulox ist gültig für den Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2022.
Eine Übersicht aller aktuell gültigen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.