Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) befristete Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Botector (Wirkstoff: Aureobasidium pullulans DSM 14940 und 14941) und LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel Botector zur Bekämpfung von Fruchtfäule (Monilinia) an Steinobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2018. Für den gleichen Zeitraum ist auch die befristete Notfallzulassung für die Anwendung von LMA gegen Feuerbrand an Kernobst gültig.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.