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BVL: Notfallzulassung für CURATIO gegen Schorf an Kernobst

24.03.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

20 03 24 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Für das Pflanzenschutzmittel CURATIO hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung erteilt.

Danach darf das Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Schwefelkalkbrühe auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung von Schorf (Venturia spp.) an Kernobst befristet angewendet werden. Die Notfallzulassung für CURATIO gilt vom 20. März bis zum 17. Juli 2020.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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