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BVL: Notfallzulassung für Herbizid Asulox

11.05.2020 | Obst, Gemüse, Kartoffeln | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Asulox (Wirkstoff: Asulam) erlassen.

Diese gilt für die Bekämpfung von Senecio- und Polygonum-Arten in Spinat und frischen Kräutern sowie für den Einsatz gegen Polygonum-Arten und Kreuzblütengewächse in Spinat, der zur Saatguterzeugung verwendet wird. Daneben ist die Anwendung des Herbizids Asulox über die bestehende Zulassung hinaus gegen zweikeimblättrige Unkräuter, insbesondere Senecio- und Polygonum-Arten in Fingerhut (Digitalis lanata) zulässig. Die befristete Notfallzulassung ist für den Zeitraum vom 11. Mai bis zum 7. September 2020 gültig.

Weitere Details sowie Informationen zu allen aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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