Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erlassen.
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Metobromuron über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung ist beschränkt auf einen Zeitraum von vier Monaten und gilt vom 20. Februar bis zum 19. Juni 2018.
Weitere Informationen zu dieser und weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.