Auf der Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Novodor FC erlassen.
Gemäß der erteilten Notfallzulassung ist der Einsatz des Insektizids Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176) zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Freiland (ökologischer Landbau) im Zeitraum vom 22. April bis zum 20. August 2024 zulässig.
Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.