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BVL - Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel ATTRACAP gegen Schnellkäfer an Kartoffel, Süßkartoffel und Spargel

09.02.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Für die Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwurm) an Kartoffeln, Spargel und Süßkartoffeln hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm Cb-III) erlassen.

Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid ATTRACAP zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwurm) an Kartoffeln, Süßkartoffeln und Spargel auf befallsgefährdeten im Freiland zum Einsatz kommen. Die Notfallzulassung für ATTRACAP gilt insbesondere für den Ökolandbau und im Zeitraum vom 16. Februar bis zum 15. Juni 2026.

Weiterführende Informationen zu dieser und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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