Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.
Im Zuge der auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist der Einsatz von Fonganil Gold für die Bekämpfung von Falschem Mehltau (Plasmopara crustosa) an Petersilie (PARCR, Schnittpetersilie) im Freiland zulässig. Die Notfallzulassung gilt im Zeitraum vom 28. Juli bis zum 24. November 2026.
Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.
