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BVL - Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Movento SC 100

28.05.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 05 28 Notfallzulassung Movento 100 SC

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.

Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Spirotetramat zur Bekämpfung der Wolligen Rebenschildlaus (Pulvineria vitis) sowie Zitrusschmierlaus (Planococcus citri) an Himbeeren und Brombeeren im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2024 eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur Notfallzulassung für Movento 100 SC sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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