Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erteilt.
Gemäß der Notfallzulassung darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb über die bestehende Zulassung zur Bekämpfung von Blattläusen an Möhren (DAUCA) im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 27. April bis zum 24. August 2026.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
