Ab dem 1. März 2024 können Kartoffelerzeuger im Kampf gegen Schnellkäferlarven (Drahtwurm) auf das Insektizid SoilGuard 0.5 GR zurückgreifen. Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel erteilt.
Über die bestehende Zulassung darf SoilGuard 0.5 GR (mit dem Wirkstoff Tefluthrin) zur Bekämpfung von Schnellkäfern (Drahtwürmer) im Larvenstadium an Speise-, Veredelungs- und Pflanzkartoffeln im Freiland im Zeitraum vom 1. März bis zum 28. Juni 2024 eingesetzt werden.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.