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BVL: Notfallzulassungen für Movento SC 100 in mehreren Kulturen

19.04.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln | Rückstandsmonitoring

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für den befristeten Einsatz des Pflanzenschutzmittels Movento SC 100 in mehreren Kulturen erlassen.

Notfallzulassungen für Movento SC 100 erteilte das BVL auch für den Einsatz gegen Maulbeerschildläuse (Pseudaulacaspis pentagona), Gemeine Napfschildläuse (Parthelocanium corni), Gemeine Kommaschildläuse (Lepidosaphes ulmi), Pfirsichschildläuse (Parthenolecanium persicae), San José Schildläuse (Quadraspidiotus perniciosus), Wollige Rebenschildläuse (Pulvinaria vitis) sowie Zitrusschmierläuse (Planococcus citri) in mehreren Kulturen.

Im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2021 ist der Einsatz des Insektizids zur Bekämpfung dieser Schildlausarten an Johannis-, Stachel- und Heidelbeere zulässig. An Himbeere (Ausnahme: Herbsthimbeere) und Brombeere darf Movento SC 100 vom 1. Juni bis zum 28. September 2021 zum Einsatz kommen.

Weitere Informationen zu den beiden Notfallzulassungen von Movento 100 SC sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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