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BVL – Notfallzulassungen für Novodor FC und Promanal HP

19.04.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Kartoffeln

Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Novodor FC und Promanal HP erteilt.

Gemäß einer Notfallzulassung des BVL darf das Insektizid Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis, Stamm NB 176) zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Novodor FC ist auf den ökologischen Landbau beschränkt und gilt für den Zeitraum vom 20. April bis zum 19. August 2022.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) im Einsatz gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung für Promanal HP ist vom 20. April bis zum 19. August 2022 gültig.

Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.

 


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