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BVL - Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Previcur Energy und Orondis Evo

12.09.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

25 09 12 Notfallzulassungen Previcur Energy Und Orondis Evo

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Previcur Energy und Orondis Evo erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus ist vom 12. September 2025 bis zum 9. Januar 2026 der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Previcur Energy (Wirkstoffe: Propamocarb + Fosetyl) gegen falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Blatt- und Stielgemüse, Hülsengemüse, Wurzel- und Knollengemüse im Freiland zulässig.

Ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel Orondis Evo (Wirkstoffe: Azoxystrobin + Oxathiapiprolin) gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Flaschenkürbis, Gartenkürbis, Moschus Kürbis, Patisson, Riesenkürbis und Zucchini im Freiland eingesetzt werden. Diese Notfallzulassung gilt vom 13. September 2025 bis zum 10. Januar 2026.

Eine Übersicht aller aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.


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