Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erteilt.
Die auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilte Notfallzulassung für Fonganil Gold wurde für die Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen bei der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus erlassen und gilt für den Zeitraum vom 17. Juli bis zum 13. November 2024.
Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.