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BVL – Notfallzulassungen für Isonet Z, Novodor FC und Vertimec Pro

23.04.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 befristete Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Isonet Z, Novodor FC und Vertimec Pro erteilt.

Das Insektizid Vertimec Pro (Wirkstoff Abamectin) darf über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Birnenblattsaugers (Cacopsylla pyri) an Birnen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für Vertimec Pro gilt für den Zeitraum vom 19. April bis zum 16. August 2021.

Gemäß einer weiteren Notfallzulassung des BVL darf das Insektizid Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis, Stamm NB 176) gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln zum Einsatz kommen. Die Notfallzulassung für Novodor FC ist auf den ökologischen Anbau und auf den Zeitraum vom 21. April bis zum 19. August 2021 beschränkt.

Gegen Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) an Johannis- und Stachelbeeren darf über die bestehende Zulassung hinaus die Verwirrungstechnik Isonet Z (Wirkstoffe: E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat + (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetat) zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für Isonet Z ist vom 26. April bis 24. August 2021 gültig.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.

 


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