Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proman, Trika Expert und Tutavir erteilt.
Danach darf das Herbizid Proman (Wirkstoff: Metobromuron) über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat angewendet werden. Die Notfallzulassung des BVL für Proman gilt vom 29. Juni bis zum 27. Oktober 2021.
Zur Bekämpfung von Larven des Schnellkäfers (Drahtwurm) an Speisezwiebeln, welche ausschließlich als Trockenzwiebeln genutzt werden, ist seit dem 1. Juli der Einsatz des Insektizids Trika Expert (Wirkstoff: lambda-Cyhalotrin) zulässig. Die Notfallzulassung des BVL ist bis zum 28. Oktober 2021 gültig.
Ferner hat das BVL eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Tutavir erlassen. Das Insektizid mit dem Wirkstoff Phthorimaea operculella granulovirus darf vom 21. Juni bis zum 18. Oktober 2021 zur Bekämpfung von Tomaten-Miniermotten (Tuta absoluta) an Tomaten zum Einsatz kommen.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.