Am 9. Dezember 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) für bestimmte Anwendungen widerrufen. Betroffen von dem Teilwiderruf und damit ab sofort nicht mehr zulässig ist die Anwendung im Gewächshaus gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien (Anwendungs-Nr. 005314-00/12-002). Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben nach Angaben des BVL von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf für SpinTor resultiert daraus, dass die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff Spinosad gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 überprüft und im Zuge der Verordnung (EU) 2022/1406 für einige Kulturen abgesenkt wurden. Da die RHG bedingt durch die Absenkung nicht sicher eingehalten werden können, wurden die o. g. Anwendungen widerrufen.
Weitere Informationen zum Teilwiderruf der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel SpinTor finden Sie hier.