Mit Wirkung zum 28. Mai 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metiram widerrufen. Der Widerruf erfolgte aufgrund einer nicht erneuerten EU-Genehmigung für den Wirkstoff und gilt mit den identischen Fristen für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Folgende Pflanzenschutzmittel sind von dem Widerruf für den Wirkstoff Metiram betroffen:
- Polyram WG (Zulassungsnummer: 033986-00)
- Gemüse-Pilzfrei Polyram WG (Zulassungsnummer: 033986-62)
- COMPO Pilz-frei Polyram WG (Zulassungsnummer: 033986-63)
Gemäß den Regelungen im Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2513 wurde für die vom Widerruf betroffenen Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024 festgelegt. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Weitere Informationen zum Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Metiram finden Sie auf der Webseite des BVL.