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BVL widerruft die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit Wirkstoff Metribuzin zum 24. Mai 2025

28.05.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für mehrere Pflanzenschutzmittel widerrufen, die den Wirkstoff Metribuzin enthalten, da die Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2024/2806 nicht erneuert wurde. Das teilte das BVL über eine am 25. Mai 2025 veröffentlichte Fachmeldung mit.

Die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel sind von dem Widerruf betroffen:


Handelsbezeichnung Zulassungsnummer
Arcade 006928-00
Senquor Liquid 007191-00
Citation 007954-00
BUZZIN 008299-00
MESH 008299-60
MIKOSHI 008299-61
Mistral 024504-00
Profi Metribuzin 024504-61
Artist 024559-00

Für die vorgenannten Pflanzenschutzmittel gilt gemäß der Durchführungsverordnung EU 2024/2806 und dem Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 24. November 2025. Der Widerruf gilt mit den identischen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Zusätzlich endet für die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel die Zulassung durch Zeitablauf. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die verkürzte Aufbrauchfrist sowie die Entsorgungspflicht:


Handelsbezeichnung Zulassungsnummer Zulassungsende Abverkaufsfrist Aufbrauchfrist
METRIC 006588-00 31.12.2024 30.06.2025 24.11.2025
Liberator Pro 008431-00 24.05.2025 24.11.2025 24.11.2025
DFF+FFA+MRB SC 406 009000-00 24.05.2025 24.11.2025 24.11.2025
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