Mit Wirkung zum 15. Januar 2025 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für zwei Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine. Über den Widerruf, der in einer nicht erneuerten Genehmigung für den Wirkstoff gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2848 begründet liegt, informierte das BVL in einer am 13. Januar 2025 veröffentlichte Fachmeldung.
Vom Widerruf sind die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Fenpyrazamine betroffen:
- PROLECTUS (Zulassungsnummer: 007679-00)
- KAMUY (Zulassungsnummer: 007679-60)
Für die oben aufgeführten Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 15. Juli 2025 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 15. Juli 2026. Mit den identischen Fristen gilt der Widerruf auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.