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BVL widerruft Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff alpha-Cypermethrin

26.10.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

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Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Fastac ME (Zul.-Nr. 007473-00, Wirkstoff: alpha-Cypermethrin). Der Zulassungswiderruf liegt darin begründet, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff alpha-Cypermethrin widerrufen wurde.

Gemäß dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 wurde für das Insektizid Fastac ME eine Abverkaufsfrist bis zum 7. Juni 2022 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022 festgelegt. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden. Mit den identischen Fristen ist der Widerruf auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gültig.

Durch Zeitablauf enden am 7. Dezember 2021 auch die Zulassungen für die Pflanzenschutzmittel Alafatac 10 EC (Zul.-Nr. 00A212-00) und Fasthrin 10 EC (Zul.-Nr. 008614-00), die ebenfalls den Wirkstoff alpha-Cypermethrin beinhalten. Auch für diese beiden Pflanzenschutzmittel gelten die identischen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen, wie für Fastac ME, sowie die Entsorgungspflicht.

Weitere Informationen zum Widerruf der Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff alpha-Cypermethrin finden Sie auf der Webseite des BVL.


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