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Karate Zeon: BVL widerruft Zulassung zur Anwendung an mehreren Kulturen unter Glas

25.01.2018 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für die Pflanzenschutzmittel KARATE ZEON (Zulassungsnummer 024675-00) und KUSTI (Zulassungsnummer 024675-60) für die Anwendung an mehreren Kulturen unter Glas widerrufen.

Der Widerruf geht auf eine geplante Absenkung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff lambda-Cyhalothrin zurück und betrifft die Kulturen Salate, Spinat und Schnittmangold.

Die bestehenden Zulassungen für die Anwendung von KARATE ZEON und KUSTI in den Kulturen Stielmus, frische Kräuter, Stielmangold und Rucola-Arten im Gewächshaus bleiben vom Widerruf unberührt. Daneben bleibt auch die Anwendung beider Pflanzenschutzmittel im Freiland zugelassen.

Auf der Internetseite des BVL finden Sie weitere Informationen und Hintergründe zur widerrufenen Zulassung von Karate Zeon.


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