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BVL – Zwei Notfallzulassungen gegen falschen Mehltau

02.06.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf der Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zwei Notfallzulassungen für die Bekämpfung von Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an mehreren Gemüsekulturen für die Pflanzenschutzmittel CURZANTE 60 WG sowie Proplant erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf CURZATE 60 WG (Wirkstoff: Cymoxanil) gegen Falschen Mehltau an Zucchini im Zeitraum vom 27. Mai bis zum 23. September 2025 zum Einsatz gebracht werden.

Zur Bekämpfung von Falschen Mehltau an Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) und Kohlrabi ist im identischen Zeitraum der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) zulässig.

Eine Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.


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