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Pflanzenschutzmittel CYBELE - BVL widerruft Genehmigung für den Parallelhandel

16.05.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Mit Wirkung zum 30. April 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für das Parallelhandelsmittel CYBELE (GP-Nr. 00745-00/013) von Amts wegen widerrufen. Dies teilte das BVL in einer am 10. Mai 2024 veröffentlichten Fachmeldung mit.

Grund für den Widerruf ist ein vorliegender Missbrauch der Genehmigung für das Pflanzenschutzmittel durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Pflanzenschutzmittel mit der angegebenen GP-Nummer, welches mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkehrsfähig ist und nicht mehr angewendet werden darf. In Bezug auf den Widerruf wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Das Referenzmittel Cyperkill Max, das u.a. eine Zulassung für die Anwendung an Kartoffeln, Porree, Hülsengemüse (außer Stangenbohnen) und Kopfkohl besitzt, ist nicht vom Widerruf betroffen und darf weiterhin eingesetzt werden.

Eine Übersicht zu allen derzeit widerrufenen und ruhenden Zulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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