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Nicht erneuerte Genehmigung für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Dimethoat – Aufbrauchfrist korrigiert

27.09.2019

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Wie QS im Juli 2019 berichtete, hat die EU-Kommission im Zuge der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1090 entschieden, die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Dimethoat nicht zu erneuern. Bedingt durch die Entscheidung sind seit dem 31. Juli 2019 in Deutschland die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff ausgelaufen. Die Aufbrauchfrist, die ursprünglich für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat auf den 17. Juli 2020 festgelegt wurde, hat die EU-Kommission kürzlich auf den 30. Juni 2020 korrigiert.

Die Abverkaufsfrist gilt weiterhin bis zum 31. Januar 2020. Beide Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1090. Nach Ende der Aufbrauchfrist müssen eventuell noch vorhandene Reste entsorgt werden.

Weitere Hintergründe und Informationen zur nicht erneuerten Genehmigung der Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dimethoat finden Sie hier.


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