Seit fast einem Jahr nehmen alle Logistikdienstleister, die Fleisch und Fleischwaren im Auftrag von QS-Systempartnern transportieren, am QS-System teil. Diese Verpflichtung gilt ebenso für Subunternehmen, die von Logistikdienstleistern beauftragt werden. Da viele Logistikdienstleister neben Fleisch und Fleischwaren auch Obst, Gemüse und Kartoffeln befördern, hat QS die zuvor getrennten Logistik-Leitfäden zu einem zentralen Kombi-Leitfaden zusammengefasst.
Mit der Zusammenlegung der Leitfäden erhöht QS die Anwenderfreundlichkeit für die Logistiker. Dies ist besonders vor dem Hintergrund relevant, da viele Speditionen sowohl Fleisch und Fleischwaren als auch Obst, Gemüse und Kartoffeln transportieren.
Seit Anfang 2024 sind alle Logistikdienstleister zu einer Teilnahme am QS-System verpflichtet,
die im Auftrag von QS-Systempartnern Fleisch und Fleischwaren transportieren. Gleiches gilt auch für von Logistikdienstleistern beauftragte Subunternehmen, die seit Januar 2024 keine QS-Ware mehr ohne eigene QS-Zertifzierung transportieren dürfen.