Aufgrund des anhaltenden Niedrigwassers auf europäischen Wasserstraßen kommt es derzeit zunehmend zu Engpässen bei QS-lieferberechtigten Straßentransporten. Um die Warenverfügbarkeit von landwirtschaftlichen Primärprodukten und Futtermitteln sicherzustellen, hat QS eine befristete Ausnahmeregelung geschaffen.
Futtermittelunternehmen können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen als Gate-Keeper für nicht-zertifizierte Straßentransporte auftreten. Diese umfassen, dass die entsprechenden Informationen in der QS-Datenbank hinterlegt und die eingesetzten Speditionen in die Lieferantenbewertung einbezogen werden. Zudem müssen Qualitätsvereinbarungen bestehen, die die Sauberkeitskontrolle der Laderäume sowie die Einhaltung der Vorgaben zu Reinigung und Desinfektion gemäß ICRT-Datenbank regeln. Der Gate-Keeper muss entsprechende Nachweise zu den letzten drei Vorfrachten und der visuellen Kontrolle vorhalten. Außerdem müssen ihm Erklärungen von den Speditionen vorliegen, dass in dem Frachtraum keine verbotenen Frachtgüter befördert worden sind. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, muss nachgewiesen werden, dass das Transportmittel und die Laderäume durch einen zugelassenen Ladungsinspektor vor Beladung freigegeben wurden.
Die Ausnahmeregelung gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026.
