Zum 03. September 2026 wurden sämtliche QS-Ereignisfallblätter mit Ausnahme des Ereignisfallblatts Heimtierfutter überarbeitet und neu veröffentlicht. Die aktualisierten Dokumente stehen ab sofort auf der QS-Website zur Verfügung.
Im Rahmen der Revision wurde insbesondere der Hinweis auf die gesetzlichen Meldepflichten angepasst. Neben Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird nun auch ausdrücklich auf Artikel 19 verwiesen. Der entsprechende Hinweis lautet:
Nach Art. 19 und 20 der Verordnung (EG) 178/2002, nach § 44a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und nach weiteren gesetzlichen Vorschriften können Sie auch zur Meldung des Ereignisses an die zuständige Behörde verpflichtet sein.
Die Ereignisfallblätter unterstützen QS-Systempartner bei der Meldung kritischer Ereignisse an QS und dienen zugleich als Hilfestellung für die Erstinformation zuständiger Behörden. Die aktualisierten Versionen sollten im betrieblichen Krisenmanagement gegen die bisherigen Fassungen ausgetauscht werden.
Die überarbeiteten Ereignisfallblätter finden Sie wie gewohnt auf unserer Website.
