Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 müssen EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Alpha-Cypermethrin enthalten, spätestens bis zum 7. Dezember 2021 widerrufen.
Der Antragssteller musste gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1690 weitere Informationen in Bezug auf den Wirkstoff vorlegen. Da dies bis zum Fristende nicht erfolgte, wurde die Zulassung für den Wirkstoff Alpha-Cypermethrin widerrufen.
Im Nachgang wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) detaillierte Informationen zu etwaigen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen in Form einer separaten Fachmeldung veröffentlichen.