Für die Bekämpfung von falschem Mehltau sowie falschen Mehltaupilzen an Winterhecken- und Speisezwiebeln hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Oronidis Vip und Previcur Engery erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus ist im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 28. Oktober 2026 der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Previcur Energy (Wirkstoffe: Propamocarb und Fosetyl) gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Winterheckenzwiebeln (ALLFI) sowie an Speisezwiebeln (ALLCE) im Freiland zulässig.
Gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Speisezwiebel (ALLCE) im Freiland darf das Pflanzenschutzmittel Orondis Vip (Wirkstoffe: Oxathiapiprolin + Metalaxyl-M) eingesetzt werden. Diese Notfallzulassung gilt ebenfalls für den gleichen Zeitraum.
Eine Übersicht aller aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.
