QS hat den Gestaltungskatalog zur Verwendung des QS-Prüfzeichens strukturell und layout-technisch überabeitet und dabei die Regelungen zur Verwendung auf zusammengesetzten Produkten weiter präzisiert. Die neue Fassung des Gestaltungskataloges kann ab sofort auf der QS-Webseite heruntergeladen werden.
Die aktuellen Regelungen zur generellen Verwendung des QS-Prüfzeichens blieben im Zuge der Überarbeitung unverändert. Mit Ausnahme einiger layouttechnischer und struktureller Anpassungen betreffen die Änderungen nur die Vorgaben zur Nutzung des QS-Prüfzeichens auf zusammengesetzten Produkten.
Das blaue QS-Prüfzeichen kennzeichnet frisches Fleisch und Fleischwaren sowie Obst, Gemüse, Kartoffeln, die nachweisbar unter Einhaltung verbindlicher Qualitätsanforderungen hergestellt und vermarktet werden. Es darf nur von QS-Systempartnern, zugelassenen Zertifizierungsstellen, Bündlern und anerkannten Laboren auf Produktverpackungen, Werbemitteln, Verpackungsmaterialien oder in der Unternehmenskommunikation eingesetzt werden. Der QS-Gestaltungskatalog zeigt auf, welche Regelungen bei der Nutzung und Darstellung des Prüfzeichens zu beachten sind.