Im Zuge der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 am 5. Juli 2018 wurde eine Änderung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Lambda-Cyhalothrin in oder auf bestimmten Erzeugnissen festgelegt.
Da die EFSA in Bezug auf die aktuell gültigen Rückstandsgehalte (RHG) für Lambda-Cyhalothrin in Grünkohlen ein Risiko für die Verbraucher ermittelt hat, wird dieser jeweils auf 0,01 mg/kg gesenkt. Zusätzlich umfasst die neue Rückstandsdefinition auch den Wirkstoff gamma-Cyhalothrin. Die Verordnung (EU) 2018/960 tritt am 26. Juli 2018 in Kraft und ist ab dem 26. Januar 2019 gültig.