Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels PROMAN zum einen zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland zwischen dem 7. Juli und dem 3. November 2023 zulässig. Daneben darf das Herbizid auch gegen einjährige, zweikeimblättrige Unkräuter an Feldsalat (ausgenommen Klettenlabkraut) im Gewächshaus eingesetzt werden. Für diese Anwendung gilt die Notfallzulassung für den Zeitraum vom 1. September bis zum 29. Dezember 2023.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.