Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erlassen.
Über die bestehende Zulassung hinaus und auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Herbizid (Wirkstoff: Metobromuron) zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat angewendet werden. Die Notfallzulassung des BVL ist für den Zeitraum vom 26. Februar bis zum 25. Juni 2021 gültig.
Weitere Informationen zu dieser und weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.