Nach derzeitigem Stand ist ab dem 1. Januar 2019 die Kastration von Eberferkeln ohne Schmerzausschaltung in Deutschland verboten. Die Tatsache, dass nach wie vor nicht geklärt ist, nach welchem Verfahren Ferkel in Deutschland kastriert werden dürfen, sorgt insbesondere bei Ferkelerzeugern und in der gesamten Branche für Verunsicherung und Diskussionen.
In einem kürzlich mit der Fachzeitschrift Top Agrar geführten Interview (Ausgabe 11/2018) äußert sich QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff zu den aktuellen Entwicklungen und den ab 2019 geltenden QS-Vorgaben zur betäubungslosen Ferkelkastration.
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