Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Novodor FC erlassen.
Danach ist der Einsatz des Insektizids Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176) zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum vom 20. April bis zum 17. August 2023 im Freiland (ökologischer Landbau) zulässig.
Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.