Ab dem 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – in Kraft und ist dann durch zahlreiche Unternehmen in Deutschland anzuwenden. Die QS-Akademie zeigt im Live-Online-Seminar am 13.12.2022 von 10:00 bis ca. 12:30 Uhr, worauf dabei zu achten ist.
Der Referent Dr. Hartmut Henninger, Partner der Kanzlei Graf von Westphalen, beleuchtet, welche Unternehmen von dem neuen Gesetz betroffen sind, auf was in den jeweiligen Lieferketten zu achten ist und wie Anforderungen umgesetzt werden können. Zudem erhalten die Teilnehmer hilfreiche Tipps zur Kommunikation mit Lieferanten.
Das Online-Seminar richtet sich an Compliance-Beauftragte, Einkäufer, Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen mit internationalen Lieferketten. Von der Teilnahme profitieren auch klein- und mittelständische Unternehmen, die nicht direkt durch das Lieferkettengesetz verpflichtet werden, aber vielfach indirekt die Konsequenzen tragen werden.
Weitere Informationen zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie hier.
Lesetipp: In der Herbst-Ausgabe der qualitas gibt Dr. Andreas Brügger, Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes (DFHV), eine Einschätzung zu dem neuen Gesetz und stellt mit QS erarbeitete Lösungsansätze für Unternehmen entlang der Lieferkette Obst, Gemüse und Kartoffeln vor.