Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel LMA zur Bekämpfung von Feuerbrand an Kernobst erteilt.
Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat im Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2021 in Kernobst angewendet werden.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.