Nach dem Beschluss des Fachbeirats Ende September ist die Meldung der Schlachtbefunddaten für Rinder ab dem 1. Januar 2022 mit dem neuen Leitfaden Befunddaten in der Rinderhaltung verpflichtend. Der Leitfaden wird zum 1. Dezember auf unserer Homepage veröffentlicht. Damit werden ab Anfang 2022 alle Schlachtbefunddaten aller im QS-System zertifizierten Tierarten in der Datenbank erfasst und ausgewertet.
Die Arbeitsgruppe Befunddaten Rind hat seit 2019 die Kriterien für die systematische Erfassung von Schlachtbefunden aus der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Rindern erarbeitet. Seit dem 1. Juli 2020 können Schlachtbetriebe im Rahmen eines Pilotprojektes freiwillig die Befunddaten an die QS-Befunddatenbank Rind melden. Bei der Erfassung werden u.a. Veränderungen an den Organen (wie Lunge, Brustfell, Herz, Leber, Niere oder Milz) sowie an den Gliedmaßen (wie Knochen oder Gelenke) erfasst. Die Veterinäre haben aber auch die Verschmutzung der angelieferten Tiere oder eine fortgeschrittene Trächtigkeit der Färsen oder Kühe im Blick.
Die erfassten Daten werden regelmäßig ausgewertet und von der Arbeitsgruppe Befunddaten Rind, die mit Vertretern aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Milchwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel besetzt ist, bewertet. Als nächster wesentlicher Schritt sind die Kontrolle der Datenqualität und anschließend Auswertungen vorgesehen, die an die Tierhalter zurückgespielt werden können.