Am 22. März 2021 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Minecto One (Zulassungsnr.: 008589-00) in Bezug auf die Anwendung in Porree angeordnet. Damit ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol mit sofortiger Wirkung für diese Kultur nicht mehr zulässig. Alle übrigen Anwendungen von Minecto One bleiben von der Entscheidung unberührt.
Grund für das Ruhen der Zulassung ist ein ab dem 1. Juli 2021 neu geltender Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg für den Wirkstoff Cyantraniliprol in Porree. Gemäß der Verordnung (EU) 2018/832 wird der RHG von ursprünglich 0,6 mg/kg auf die untere Bestimmungsgrenze abgesenkt. Nach Einschätzung des BVL ist dieser RHG bei der Anwendung von Minecto One in Porree nicht einhaltbar und gleichzeitig die Verkehrsfähigkeit des Erntegutes nicht gewährleistet.