Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zwei weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC erteilt.
Hiernach ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Spirotetramat zur Bekämpfung der Blutlaus (Eriosoma lanigerum) an Äpfeln (MABSD) sowie zur Bekämpfung des Birnenblattsaugers (Cacopsylla pyri) an Birnen (PYUCO) zulässig. Beide Notfallzulassungen gelten für den Zeitraum vom 22. April bis zum 19. August 2026.
Weitere Informationen zur Notfallzulassung von Movento 100 SC sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.
