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Neues Tierarzneimittelgesetz: Fragen und Antworten

17.04.2023 | Tierhaltung/Transport | QS System

Qualitas Fruehling 2023 Fragen Und Antworten

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist da. Rollen und Pflichten der Beteiligten ändern sich. Doch was sind die größten Anpassungen und worauf muss geachtet werden? QS gibt Antworten auf die drängendsten Fragen.

 

Welche Tierarten können über QS gemeldet werden?
Für alle Tierarten, mit denen Tierhaltende am QS-System teilnehmen, können Antibiotikabelege über QS gemeldet werden.


Ist die Meldung der Daten im QS-System für die Tierärzte kostenlos?
Ja, die Meldungen sind und bleiben für Tierärztinnen und Tierärzte im QS-System kostenlos.

 

Können Tierärztinnen und Tierärzte eine Weiterleitung von der staatlichen Datenbank an die QS-Datenbank beauftragen, wenn sie ausschließlich an die HIT-TAMDatenbank melden?
Nein, die staatliche Datenbank leitet keine Belegdaten an QS weiter. Um eine doppelte Datenmeldung an QS und die HIT-Datenbank zu vermeiden, können Tierärztinnen und Tierärzte QS dazu berechtigen, ihre Belege an die HIT-Datenbank zu übertragen. Dazu hinterlegen sie eine Tierarzterklärung in der HIT-Datenbank.

 

Weitere Fragen und die Antworten darauf rund um das TAMG, die HIT-TAM-Datenbank und den Einsatz von Antibiotika finden Sie hier.

Zu diesen und weiteren Themen lesen Sie in der neuen Frühjahr-Ausgabe der qualitas. Diese finden Sie entweder auf unserer Website als E-Paper oder Sie melden sich für Ihr kostenloses Printexemplar per Post hier an.

 


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