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Notfallzulassung ATTRACAP gegen Schnellkäferlarven an Kartoffeln

08.02.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Ab dem 15. Februar bis zum 14. Juni 2019 können Kartoffelerzeuger bei der Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Kartoffeln auf das Insektizid ATTRACAP zurückgreifen. Bitte beachten Sie, dass die Anwendung ausschließlich auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau gestattet ist.

Die Notfallzulassung für ATTRACAP (Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt.

Alle aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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