Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das kommende Jahr eine befristete Notfallzulassung für das Insektizid ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum Stamm C15) erteilt.
Gemäß der auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassenen Notfallzulassung darf zwischen dem 15. Februar und 15. Juni 2018 ATTRACAP zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) an Kartoffeln eingesetzt werden.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen sowie weitere Informationen zur aktuellen Notfallzulassung von ATTRACAP finden Sie auf der Webseite des BVL.