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Notfallzulassung für Coragen gegen Pflaumenwickler an Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode

27.05.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

22 05 16 Notfallzulassung Insegar

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das betreffende Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Pflaumenwicklern (Cydia funebrana) an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden im Zeitraum vom 23. Mai bis zum 19. September 2024 eingesetzt werden.

Eine Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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