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Notfallzulassung für Force 20 CS gegen Schnelllarvenkäfer an Speisezwiebeln

12.01.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Force 20 CS erteilt.

Danach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin über die bestehende Zulassung hinaus als Saatgutbehandlung zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) an Speisezwiebeln (Trockenzwiebeln) eingesetzt werden. Die vom BVL erteilte Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 5. Januar bis zum 4. Mai 2021.

Weitere Informationen zur Notfallzulassung für Force 20 CS finden Sie auf der Webseite des BVL.

 


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