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Notfallzulassung für Herbizid Proman in Feldsalat

20.07.2018 | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Herbizid (Wirkstoff: Metobromuron) zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt vom 6. Juli bis zum 2. November 2018.

Weitere Informationen zu dieser und weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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