Für die Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel KARATE ZEON erteilt.
Danach ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin über die bestehende Zulassung hinaus in folgenden Kulturen und Zeiträumen zulässig:
- Süß- und Sauerkirsche, Pfirsich und Aprikose vom 29. Mai bis 25. September 2020
- Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode vom 15. Juni bis 12. Oktober 2020
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.